AGB vom 01.01.2015
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Thomas
Stübner – Eventagentur Sturmevents (in Folge kurz „Sturmevents“ genannt) gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“
abgekürzt). Der Auftraggeber erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw.
des Auftrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an.
Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Sturmevents
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder
diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der
übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und
Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige
Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die
Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von
Sturmevents sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach
Zugang bei Sturmevents gebunden. Aufträge, basierend auf ein schriftlich
gelegtes Angebot von Sturmevents, werden durch die schriftlich unterzeichnete
Bestellung oder durch eine Anzahlung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer
rechtswirksam. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung von Sturmevents als angenommen, sofern Sturmevents nicht –
etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den
Auftrag annimmt.
Bei der Organisation von Events organisiert und koordiniert
Sturmevents für den Auftraggeber eine Veranstaltung. Veranstalter im
rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist der Auftraggeber. Dieser tritt
gegenüber Dritten (zB. beauftragte Veranstaltungsunternehmen) als Auftraggeber
auf. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen
stehen dem Auftraggeber selbst zu. Der Leistungsumfang orientiert sich am
Angebot. Sturmevents akquiriert und vermittelt im Namen und im Auftrag des
Auftraggebers Leistungen Dritter (Fremdleistungen) und führt die
Projektabwicklung, -organisation und -koordination im Umfang des erteilten
Auftrages durch. Dies betrifft etwa den Abschluss von Verträgen im
Gastronomiebereich, den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co
3. Leistung und Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der
Honoraranspruch von Sturmevents für jede einzelne Leistung, sobald diese
erbracht wurde. Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach
tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach im Auftrag
festgelegten Pauschalen. Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund
ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. Sturmevents ist berechtigt, zur Deckung
ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von Sturmevents, die nicht ausdrücklich
durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das
gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Sturmevents. Alle Der Agentur
erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen
(zB. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom
Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von Sturmevents sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Sturmevents
schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Sturmevents
den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als
vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem
Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen
bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von Sturmevents, die aus Verschulden des
Auftraggebers nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Sturmevents eine
angemessene Vergütung (mindestens jedoch 30% des Gesamtauftrages). Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei
Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind unverzüglich an Sturmevents
zu retournieren.
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet
sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote
geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen
„Honorarrichtlinien für Public-Realtions-Berater/Agenturen“
4. Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und
Rücktritt
Sturmevents ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls
ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Kunden bekannt werden, durch welche die Ansprüche und Forderungen seitens Sturmevents
nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.
Die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes von Sturmevents entstandenen
(Vermögens-)Schäden (z.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind Sturmevents
binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe/Rechnungslegung zu ersetzen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Sturmevents dem Auftraggeber
unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des
Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser
Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
Für Veranstaltungen gilt: Bei Vertragsstornierung bis 21
Tage vor Termin durch den Kunden ist Sturmevents berechtigt 50% Stornogebühr
zu verrechnen, ab 14 Tagen werden 70%
fällig ( dies berührt nicht die AGB’S von Künstlern und anderen
Subunternehmern) danach beträgt die Stornogebühr 100%. Dies betrifft alle
angebotenen Leistungen !
5. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Sturmevents ein
angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand
der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen
deckt. Erhält Sturmevents nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle
Leistungen von Sturmevents, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren
Inhalt im Eigentum von Sturmevents; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in
welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr
unverzüglich an Sturmevents zurückzustellen. Werden die im Zuge einer
Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von
Kommunikationsaufgaben nicht in von Sturmevents gestalteten Lösungen (Werbemittel,
Veranstaltungen) verwertet, so ist Sturmevents berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von
Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche
Zustimmung von Sturmevents nicht zulässig. Führt die Präsentation zu einem
Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
von 7,5 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung,
Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten
gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der
Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des
Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Sturmevents notwendig.
Dafür stehen Sturmevents im 1. Jahr nach Vertragsende der
volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im
Regelfall 15 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr
die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4.
Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Foto-Material aus
Veranstaltungen für Werbezwecke der Agentur Sturmevents herangezogen werden.
Dies betrifft sowohl den Internet-Auftritt als auch Printwerbematerialien.
Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit
verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Sturmevents einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe,
konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe etc.), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von
Sturmevents und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung
des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung
des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im
vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Sturmevents
darf der Kunde die Leistungen von Sturmevents nur selbst, ausschließlich in Deutschland
und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur Sturmevents durch den
Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sturmevents und – soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der
Agentur Sturmevents, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Sturmevents erforderlich.
Dafür steht Sturmevents und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung
zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene
Honorar, mindestens jedoch in der Höhe
7. Kennzeichnung
Sturmevents ist berechtigt, auf allen Werbemittel und bei
allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen) auf Sturmevents und auf allenfalls
den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur Sturmevents (insbesondere alle
Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte,…) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen
drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom
Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die
wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistung
überprüfen lassen. Sturmevents veranlasst eine externe rechtliche
9. Termine
Sturmevents bemüht sich, die vereinbarten Termine
einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings
erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Agentur Rechte,
wenn er Sturmevents eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese
Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Sturmevents. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sturmevents. Unabwendbare oder
unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Sturmevents
– entbinden Sturmevents jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten
Liefertermins.
10. Zahlung
Rechnungen von Sturmevents sind prompt netto Kasse ohne jeden
Abzug fällig. Alle Zahlungen haben auf ein angegebenes Konto zu erfolgen und
zwar spesenfrei und ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Sturmevents
dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen, deren Höhe
4% über der jeweiligen Bankrate liegt, mindestens jedoch 9,5% p.a.. Überdies
ist der Vertragspartner gegenüber Sturmevents in diesem Fall verpflichtet,
sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie
Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum von Sturmevents. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Die angebotenen und vermittelten Fremdleistungen und -kosten
Dritter werden bis zu einer Höhe von € 5000,–/netto ausschließlich direkt von Sturmevents
mit den Fremdfirmen (Lieferanten) abgewickelt und abgerechnet. In Einzelfällen
(z.B. Hotels, Flüge) kann durch schriftliche Festlegung im Auftrag direkt
zwischen dem Auftraggeber und den Fremdfirmen abgewickelt und abgerechnet
werden.
Auf Wunsch von Sturmevents stellt der Auftraggeber,
innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes, unabhängig vom vereinbarten Konzept-
bzw. Betreuungs-Honorar ein Budget – zur Tilgung anfallender Fremdleistungen –
laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei
Tagen nach Leistung durch Sturmevents schriftlich geltend zu machen und zu
begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem
Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Sturmevents zu. Bei gerechtfertigter
Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der
Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels
im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen
Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sturmevents
beruhen. Für die der Agentur Sturmevents zur Bearbeitung überlassenen
Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
12. Haftung
Die Agentur Sturmevents wird die ihr übertragenen Arbeiten
unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den
Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die
Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften auch bei den von Sturmevents vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber
ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Sturmevents
vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der
(wettbewerbs)rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit
ist, das mit Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung Der Agentur Sturmevents für Ansprüche, die auf Grund der
Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen;
insbesondere haftet Sturmevents nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten
des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass
wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme Sturmevents selbst in Anspruch
genommen wird, hält der Kunde die Agentur Sturmevents schad- und klaglos. Der
Kunde hat Sturmevents somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile
(einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Sturmevents daraus
entstehen.
Bei Veranstaltungen hat der Kunde den notwendigen
Versicherungsschutz auf seine Kosten abzuschließen. Durch Sturmevents wird der
Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich
vereinbart wurde. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder
Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst (z.B.
Mietsachschäden wie Zigarettenloch).
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Sturmevents
ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Sturmevents. Als
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Sturmevents und
dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Sturmevents
örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Es gilt deutsches
Recht. Sturmevents ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden
zuständiges Gericht anzurufen.
Wir planen, organisieren und realisieren Veranstaltungen für
unsere Kunden. Wir sind Berater in Sachen Ideenfindung und Konzeption, Profi in
der Organisation & Umsetzung, sowie Vermittler zu Professionisten. Unser
Team betreut Sie und Ihr Projekt von der ersten Minute an.
Kontakt
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02828 Görlitz
Tel: 03581-404815
Fax: 03581-417163
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